Zertifizierte Gesundheitskurse für Ihre Mitarbeiter – steuerfrei & ohne Aufwand
ZPP-zertifizierte Online-Präventionskurse nach §20 SGB V für Ihr Team – abgerechnet per Rechnung an Ihr Unternehmen, die Organisation übernehmen wir.
Kurz erklärt: Betriebliche Gesundheitsförderung nach §3 Nr. 34 EStG sind Arbeitgeberleistungen zur Gesundheit im Betrieb, die den §§ 20 und 20b SGB V genügen. Arbeitgeber können dafür bis zu 600 € pro Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialabgabenfrei aufwenden – zusätzlich zum Arbeitslohn und für nach §20 SGB V (ZPP) zertifizierte Kurse.
Das Wichtigste auf einen Blick
| Steuerfreibetrag | bis zu 600 € pro Mitarbeiter und Kalenderjahr (§3 Nr. 34 EStG) |
|---|---|
| Art des Betrags | Freibetrag, keine Freigrenze – nur der übersteigende Teil ist steuerpflichtig |
| Voraussetzung | zusätzlich zum Arbeitslohn; Kurs nach §20 SGB V von der ZPP zertifiziert |
| Kursformat | Online, ca. 8 Wochen, Teilnahme an 100 % der Einheiten erforderlich |
| Abrechnung | eine Rechnung an das Unternehmen (kein Consumer-Checkout) |
Warum sich betriebliche Gesundheitsförderung für Sie rechnet
Ein greifbares Benefit für Ihr Team – mit steuerlichem Vorteil und ohne laufende Fixkosten.
Steuervorteil nutzen
Bis zu 600 € pro Mitarbeiter und Jahr nach §3 Nr. 34 EStG steuer- und sozialabgabenfrei in Gesundheitsförderung investieren – zusätzlich zum Gehalt.
Mitarbeiter binden
Gesundheitsangebote zählen zu den Benefits, die Beschäftigte konkret wahrnehmen – ein sichtbares Zeichen der Wertschätzung, ohne laufende Fixkosten.
Kein Organisationsaufwand
Sie kaufen Zugänge, Ihre Mitarbeiter wählen und absolvieren die Kurse online. Kein Raum, kein Termin, keine Verwaltung auf Ihrer Seite.
So einfach funktioniert es – in 4 Schritten
Von der Anfrage bis zum steuerfreien Zuschuss.
Angebot anfordern
Sie nennen uns die ungefähre Mitarbeiterzahl, wir erstellen ein Angebot mit Rechnung an Ihr Unternehmen.
Zugänge erhalten
Sie erhalten Zugangscodes für die gebuchten Kurse und geben sie an Ihr Team weiter.
Online absolvieren
Ihre Mitarbeiter trainieren zeit- und ortsunabhängig in 8 Wochen. Für die Anerkennung ist die Teilnahme an 100 % der Einheiten erforderlich.
Bescheinigung & Steuervorteil
Nach Abschluss erhält jeder Mitarbeiter eine Teilnahmebescheinigung. Der Arbeitgeber-Zuschuss ist im Rahmen des §3 Nr. 34 EStG steuerfrei.
Hinweis: Bei Online-Kursen ist – anders als bei Präsenzkursen (80 %) – die Teilnahme an 100 % der Einheiten Voraussetzung für die Anerkennung.
Der Steuervorteil nach §3 Nr. 34 EStG – kurz erklärt
Arbeitgeber können pro Mitarbeiter und Kalenderjahr bis zu 600 € steuer- und sozialabgabenfrei für zertifizierte Gesundheitsförderung aufwenden. Es handelt sich um einen Freibetrag, nicht um eine Freigrenze – wird der Betrag überschritten, ist nur der übersteigende Teil steuerpflichtig.
Voraussetzung ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird und der Kurs den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V entspricht (ZPP-Zertifizierung).
Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 34 EStG i. V. m. §§ 20, 20b SGB V; Umsetzungshilfe der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben v. 20.04.2021). Zu Grenzen der Steuerfreiheit vgl. BFH-Urteil v. 23.11.2023 (Az. VI R 24/21). Amtliche Quelle (BMF).
Diese Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Zur konkreten steuerlichen Behandlung wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt (§ 42e EStG).
Was Sie von uns bekommen
- Zertifizierte §20-Kurse – geprüft von der Zentralen Prüfstelle Prävention, mit Kurs-Identifikationsnummer auf jeder Teilnahmebescheinigung.
- Abrechnung per Rechnung – kein Consumer-Checkout, keine Einzelzahlungen Ihrer Mitarbeiter. Eine Rechnung an Ihr Unternehmen.
- Persönlicher Ansprechpartner – kein Ticketsystem. Sie sprechen direkt mit dem Anbieter.
- Planbare Konditionen – Staffelpreise ab 10 Zugängen.
Für wen sich das eignet
Für kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Mitarbeitern ein greifbares Gesundheits-Benefit bieten wollen, ohne eine ganze BGM-Struktur aufzubauen. Besonders sinnvoll für Teams im Homeoffice oder mit sitzender Tätigkeit. Mehr zum konkreten Kurs: Krafttraining zu Hause ohne Geräte. Details zur Kostenerstattung durch die Krankenkasse.
🏋️ Sie betreiben ein Fitnessstudio und möchten §20-Kurse anbieten? Zur Studio-Partnerseite →Häufige Fragen
Im Rahmen des §3 Nr. 34 EStG bis zu 600 € pro Mitarbeiter und Jahr, sofern die Leistung zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht wird und der Kurs §20-zertifiziert ist. Die konkrete steuerliche Behandlung klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Nein. Sie kaufen Zugänge und geben sie weiter. Kurswahl, Durchführung und Bescheinigung laufen zwischen Mitarbeiter und Plattform.
Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten zertifizierte Präventionskurse anteilig oder vollständig. Die genaue Höhe hängt von der jeweiligen Kasse ab.
Bei Online-Kursen ist die Teilnahme an 100 % der Einheiten Voraussetzung für die Anerkennung – anders als bei Präsenzkursen mit 80 %.
Aktuell den Bereich Bewegung (Krafttraining ohne Geräte). ⚠️ [Weitere Handlungsfelder nur nennen, wenn über Partnerkurse verfügbar.]
Angebot anfordern
Nennen Sie uns Ihr Unternehmen und die ungefähre Mitarbeiterzahl – Sie erhalten ein unverbindliches Angebot, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Gesundheit als Benefit – steuerfrei und ohne Aufwand
Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an und sehen Sie, wie einfach betriebliche Gesundheitsförderung für Ihr Team sein kann.
Angebot anfordern